Aus der Widerlegung zum Buch Kashf Ash-Shubuhat von Imam Abu Al-Fida’ Ismael At-tamimi (1751-1832), dem Großgelehrten und Oberrichter der Malikiten in Tunesien
Was das Rufen der Frommen angeht, welches Muhammad ibn Abd Al Wahhab den Gläubigen verboten hat, damit ist gemeint, die Aussagen wenn sie (die Muslime) aufstehen oder
bei der Arbeit: Ya Sayyidi XY oder wenn sie schwere Zeiten haben, Ya Sayyidi XY komm zu mir oder wenn sie etwas brauchen: Ya Sayyidi XY gib mir das. Was sie auch sagen ist: Shafa’a Ya Rassul Allah (Fürsprache ya RasulAllah!) und ähnliches.
Dieser Mubtadi’ (Erneuerer. Damit ist Abd al-Wahhab gemeint) hat behauptet, sowas soll eine Du’a zu ihnen (den Frommen) sein, und die Du’a ist eine Ibadah, welche Allah für uns bestimmt hat. Und alles was Ibadah ist, soll nur an Allah gerichtet werden, sonst wäre es Kufr.
So sagen wir ihm: Wisse, dass das Wort Du’a verschiedene Bedeutungen hat.
Eines davon ist das Verlangen von Allah ‘azza wa-dschal und das Wünschen von Etwas. Manche Gelehrten haben es so erklärt: Es ist ein Wunsch gerichtet an denjenigen, der einen hohen Rang hat.
Andere sagen, es ist der Wunsch, der von einem Niedrigeren zu einem Höheren adressiert ist, und diese Erklärung ist besser, denn sie beinhaltet auch die gegenseitige Du’a der Geschöpfe. Und die Meinung der Linguisten bezüglich dem Unterschied zwischen der Du’a (im Sinn von Verlangen) und dem Befehl bestätigt die Richtigkeit dieser Meinung. Denn das Verlangen von Sachen kann zu Allah, aber auch zu Menschen, die diese Sachen besitzen, adressiert sein. Wenn eine niedrige Person von einer höheren Person etwas verlangt, dann wäre das auch eine Du’a(1).
Eine andere Bedeutung des Wortes Du’a ist die Zuschreibung, wie es in dem Vers: „Nennt (ud’uhum) jeden nach seinem leiblichen Vater“ (33:5) das heißt: schreibt sie ihren Vätern zu. Die nächste Bedeutung ist die Ibadah (die Anbetung), wie es im Koran steht: „Und die Moscheen gehören Allah; so ruft (tad’u) neben Allah niemanden an.“ (72:18), das heißt betet keinen an, oder in der Aya: „Und wer mit ALLAH einen anderen Gott anruft (yad’u)“ (23:117) das heißt, wer einen anderen Gott anbetet. Eine andere Bedeutung ist das Aufrufen zu etwas, wie in der Aya: „Ruf (ud’u) zum Weg deines Herrn“ (16:125) Ibn Dschuzay sagt, eine andere Bedeutung ist das Wünschen wie es in der Aya steht: „Und für sie gibt es, was sie sich wünschen (yad’un)“ (36:57). Das Rufen (Appellieren) ist auch eine Bedeutung von Du’a wie es in der Aya steht: „Ruft (ud’u) eure Götzen herbei“ (28:64) das heißt ruft sie, oder wie in der Aya: “Macht nicht das Rufen (Du’aa) des Gesandten zwischen euch wie das Rufen von euch untereinander! “24:63. Das heißt, sprecht ihn nicht an wie ihr euch untereinander ansprecht. Und das Rufen heißt sprachlich das Verlangen, so dass der Gerufene sich zum Rufenden hinwendet oder zu ihm kommt.
Für all diese Bedeutungen benutzt man in der arabischen Sprache den Begriff Du’a. Wenn man dies jetzt weiß und über diese Bedeutungen nachdenkt, dann stellt man fest, dass kein Vernünftiger behaupten würde, dass das Zuschreibe, das Rufen zu Etwas oder das Wünschen sich für eine Ibadah eignen, weder in ihrem Wesen noch Begrifflich.
Dasselbe gilt auch für das Rufen, wenn damit das Verlangen von Jemandem zum Rufenden zu kommen gemeint ist. Dies beinhaltet weder eine Erniedrigung noch eine Verherrlichung.
Das Verlangen von Sachen ist die Handlung, die für Ibadah geeignet ist, denn sie baut auf totaler Bedürftigkeit auf, deswegen soll der Betende vor dem Angebeteten demütig und erniedrigt stehen. Diese Handlung beinhaltet eine unbeschreibliche Erniedrigung der Seele, die auf die Verherrlichung des Angebeteten hinweist. Denn er ist derjenige, der fähig ist, die gewollten Sachen zu geben, und wenn er sie gibt, dann ist es aus Gnade und nicht aus Zwang.
Wenn eine Person Du’a in dieser Form macht und sie beabsichtigt mit dieser Handlung das näher Kommen zu dem Angebeteten, sei die Absicht rein oder vermischt mit Eigennutz, und in diesem Fall wäre die Erhöhung des Bittgebetes der bezweckte Nutzen, dann wäre es eine Ibadah. Wenn sie zu Allah gerichtet ist, dann ist sie die Essenz der Ibadah, wie es überliefert ist. Wenn sie in dieser Form zu einem Anderen gerichtet ist, dann ist sie Schirk und Kufr, sei der Gerufene tod oder lebendig.
Wenn aber die Bestrebung und Absicht des Rufenden (des Bittenden) nur das Bekommen seiner Bitte und seiner gewollten Sache ist, und er hat weder die Annäherung durch die Demut beabsichtigt noch die Verherrlichung des Gerufenen, so nennt man diese Handlung nicht Ibadah. Denn wie schon im Kapitel über die Ibadah erwähnt wurde: Wer nur für seinen Eigennutz handelt, hat keinen Anteil an der Ibadah. Wenn der Gerufene (von dem man die Sache verlangt) Allah Ta’ala ist, dann ist klar, dass er weder Kufr begangen hat, noch hat er eine Belohnung, denn er ist wie derjenige, der für eine weltliche Sache oder um eine Frau zu heiraten ausgewandert ist (Hidschra).
Wenn der Gerufene (von dem man die Sache verlangt) nicht Allah ist, so wird auch in diesem Fall kein Takfir gemacht, denn seine Handlung erfüllt nicht die Bedingungen der Ibadah, sei der Gerufene tod oder lebendig. Auf dieser Basis versteht man das Verlangen einer Sache von einem Lebendigen, der die verlangte Sache machen kann. Denn die Absicht ist, das man seine Sache bekommt, nicht die Annährung und Verherrlichung, die für die Ibadah notwendig sind.
Aus diesem Abschnitt stehen zwei Aussagen fest:
1. Die Handlung, die für Ibadah geeignet ist, ist das Verlangen von Etwas.
2. Es gibt keinen Unterschied zwischen einem Toten oder Lebendigen diesbezüglich.
Dieser Mubtadi’ (Muhammad ibn Abd Al Wahhab) hat diesen zwei Punkten widersprochen, denn er hat behauptet, dass die Du’a, sei es ein Ruf oder ein Verlangen einer Sache, eine Ibadah wäre. Man sieht aus seiner Behauptung, dass Du’a nur diese zwei Sachen bedeutet, wie auch das normale Volk es versteht. Deswegen hat er als Beweis gegen diejenigen, die einen Anderen außer Allah rufen, diese Aya benutzt: „so ruft (tad’u) neben Allah niemanden an.“ (72:18) Er beabsichtigte mit Du’a in dieser Aya das Rufen und verlangen von Sachen,und das ist falsch, denn Du’a in dieser Aya heißt die allgemeine Ibadah, welche die Du’a, das Gebet, die Zakah und andere Ibadat beinhalten, wie schon erklärt wurde. Diese Aya entspricht der Aya: „ER hat geboten, dass ihr nichts außer Ihm dient.“ (12:40).
Wenn aber ein Anhänger Ibn Abdulwahabs sagt, man kann von der Aussage Muhammed ibn Abd Al Wahhabs in seinem Brief “Kaschf Asch-schubuhat” im Kapitel über Istighata entnehmen, dass er den Takfir nur über diejenigen ausübt, die Du’a machen, im Sinne von Sachen zu verlangen und nicht im Sinne von Rufen, dann sagen wir: Es ist auch so, aber es ist auch von ihm bekannt, dass er sagt: ‚Derjenige, der nur einen Prophet oder Wali ruft, muss zu Tawba eingeladen werden, wenn er nicht Tawba macht, dann ist er ein Mushrik und er muss getötet werden.‘
Von ihm ist auch eine schlechte Rede über Imam Al-Bussayri bekannt, in welche er ihm Schirk vorwirft(2), da Al Bussayri in seiner Qasida al-Burda schreibt: „O du edelstes Geschöpf, wen habe ich außer dir zur Zuflucht.“ Aus seiner Aussage versteht man, dass er das normale Rufen als Ibadah ansieht und dies ist undenkbar.
Wenn ein Anhänger von Muhammad ibn Abd Al Wahhab sagt: „Muhammad ibn Abdulwahab hat die Aussagen : Ya Person Xy so interpretiert: „Ya Person Xy hilf mir“ oder „komm mir zu Hilfe“ oder „gib mir“ und diese Aussagen beinhalten das Verlangen von Dingen und wenn es so ist, dann kann man seiner (Muhammad ibn Abdulwahabs) Behauptung nicht widersprechen.“
Dann sagen wir: Man muss in dem Madhab (Rechtsmethodik) Husnu Dhan (gut über die Muslime denken) üben, denn man erklärt das Blut eines Muslims als Halal nicht durch Einbildungen und Illusionen . Die Interpretation der Aussage: „YA Person XY“ kann genauso das heißen, was gesagt wurde, aber auch das wortwörtliche Rufen bedeuten und dies heißt die Einladung zum Kommen. Denn durch das Kommen dieses Gerufenen, wird der Platz, wo der Rufende sich befindet, mit Baraka (Gottessegen) gefüllt und dadurch können die Schwierigkeiten aufgehoben werden und der Beweis dafür ist, dass viele einfache Leute sagen: „O Person Xy komm zu mir“, und diese Aussage bestärkt diese Interpretation. Es kann auch heißen: „O Person XY ich mache Tawassul durch dich zu Allah Ta’ala“, in diesem Fall wäre es ein Tawassul(3) und kein Rufen wie es im Wortlaut steht.
Die zweite Sache, die er (Muhammed ibn Abdulwahab) widersprochen hat, ist seine Unterscheidung zwischen Toten und Lebendigen,und das macht keinen Sinn, denn das Urteilskriterium der Schari’a hängt in diesem Punkt davon ab, ob die Handlung das Maß der Ibadah erreicht hat oder nicht. Wenn sie die Grenze der Ibadah erreicht hat und wenn sie zu jemand Anderem als Allah gerichtet ist, dann ist es Kufr, wenn nicht, dann ist es kein Kufr. Egal ob diese Person tot oder lebendig ist, wie schon erklärt.
Muhammad Ibn Abd Al Wahhab verleugnet nicht, dass man Lebendige zu Hilfe ziehen kann, wenn sie uns helfen können, wie es in der Aya steht: „der von seiner Partei war, rief ihn zu Hilfe“ (28:15) und wie die Menschen sich alltäglich gegenseitig helfen. Sondern, er verleugnet das Rufen der Toten.
Wenn man eine Sache verlangt, die nur Allah erfüllen kann, dann macht er keinen Unterschied, ob die Person lebendig oder tot ist. Obwohl nach den Grundlagen seines Verständnisses dies erlaubt wäre. Dasselbe gilt für Tawassul- er erlaubt Tawassul durch Lebendige und verbietet es durch Tote.
So sagen wir, was die Leute sagen und zwar, dass Aussagen wie: „Oh Person XY komm zu mir“ oder „Oh Person XY mach das für mich“ oder einfach „Oh Sayyidi Xy“ alle in der Kategorie von Rufen und Verlangen sind, die der Gerufene machen kann und das ist aus dem Streit auszuschließen.
Wenn der Rufende sagt: „Komm zu mir“, dann haben wir dies bereits erklärt. Und wenn er nur den Namen ruft wie “Ya Sayyidi Xy”, so ist damit oft gemeint: „Komm zu mir“, oder es kann auch heißen, „mach Du’a für mich“. Und eine Du’a zu verlangen ist nicht verwerflich, denn der Gerufene kann dies tun. Das Rufen kann auch Tawassul heißen. Wenn der Rufende sagt: „Gib die Sache XY, was nur Allah geben kann“, dann ist die Bedeutung, „Bitte Allah, dass er mir das gibt.“ So hat er das Geben dem Gerufenen zugeschrieben, und das passiert oft in der arabischen Sprache, wie in der Aya: „Und Pharao sagte: “O Haman, baue mir einen Turm, so daß ich die Zugänge erreiche“ (40:36), und damit ist gemeint: „Sei eine Ursache für den Bau, indem du die Arbeiter befiehlst und sie verwaltest.“
Diese Aussage ist metaphorisch, denn sie (die Muslime) glauben, kein Geschöpf, sei es Prophet oder Wali, kann etwas bewirken. Dieser Mubtadi’ (Abd Al Wahhab) gibt das selbst zu und bestreitet diesen Punkt nicht. Wenn also ihre Aussagen (der Rufenden) ihrer Aqida im Wortlaut widerspricht, und man kann ihre Aussagen anhand ihrer Aqida mit sprachlichen und stilistischen Mitteln interpretieren, dann soll man dies auch tun. Die Gelehrten der arabischen Sprache sind sich einig, dass die Aqida des Sprechenden als Kontext für eine Metapher dienen kann. Und diese Sache wissen die Mehrheit der einfachen Leute, sogar die Unwissenden unter ihnen. Und ich habe einmal eine Frau am Grab einer Frommen gesehen, die von ihr Sachen verlangt. Man hat sie kritisiert, dann sagte sie: Ich bitte es von ihr und sie bittet Allah Ta’ala.(3)
So stellt man fest, dass die Leute mit ihren Handlungen entweder ein normales Rufen oder das Verlangen des Kommens oder das Verlangen von Du’a meinen und dass diese Handlungen keine Ibadah für etwas Anderes außer Allah ist.
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(1)Und das Verlangen einer Sache von einer niedrigen Person wäre ein Befehl (laut der Linguisten)
(2) Die Meinung von Abd Al Wahhab über al Bussayri ist unklar. In einem Brief verleugnet er das, aber viele Gelehrte haben das Gegenteil von ihm überliefert. Die heutige Meinung der Wahabiyya neigt dazu, dass Bussayri durch bestimmte Verse in seinem Gedicht Al Burda, Kufr und Schirk begangen hat.
(3) Und das ist nicht verwerflich, denn Von Jemandem Um Du’a bitten ist etwas anders als Du’a zu einer Person machen.
wa ila Allahi al-Mushtaka
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